Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
(Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 03.06.2013 (BGBl. I S. 1426)zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.05.2024 (BGBl. I S. 149) m.W.v. 14.05.2024
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 4 Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich
Abschnitt 2Verkehr mit Lebensmitteln (§§ 5 - 16)
§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
§ 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
§ 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 12 Weitere Verbote
§ 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
§ 14 Weitere Ermächtigungen
§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch
§ 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3Verkehr mit Futtermitteln (§§ 17 - 25)
§ 17 Verbote
§ 17a Versicherung
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
§ 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 23b Weitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel
§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
§ 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4
§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
§ 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 29 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5
§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
§ 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
§ 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6
§ 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
§ 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
§ 37 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7Überwachung (§§ 38 - 49a)
§ 38 Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 38b Unterrichtung von Anbietern digitaler Dienste
§ 39 Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
§ 39a Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden
§ 40 Information der Öffentlichkeit
§ 41 (weggefallen)
§ 42 Durchführung der Überwachung
§ 43 Probenahme
§ 43a Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45 Schiedsverfahren
§ 46 Ermächtigungen
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 8Monitoring (§§ 50 - 52)
Abschnitt 9
§ 53 Verbringungsverbote
§ 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 55 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 56 Ermächtigungen
§ 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 9a
§ 57a Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
§ 57b Weitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
§ 57c Überwachung
§ 57d Ausführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
Abschnitt 10Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 58 - 62)
§ 58 Strafvorschriften
§ 59 Strafvorschriften
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Einziehung
§ 62 Ermächtigungen
Abschnitt 11Schlussbestimmungen (§§ 63 - 75)
§ 63 (weggefallen)
§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
§ 65 Aufgabendurchführung
§ 66 Statistik
§ 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
§ 68 Zulassung von Ausnahmen
§ 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
§ 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 72 Außenverkehr
§ 73 (weggefallen)
§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
§ 75 Übergangsregelungen
Amtliche Anmerkung
Das Gesetz dient der Umsetzung der in der Anlage zu Fußnote 1) des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) in den Nummern 1 bis 72 und 75 aufgeführten Rechtsakte.
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 68).